Am Anfang steht die Beratung

Bereits vor der Trennung und/oder Scheidung ist eine umfassende rechtliche Beratung sinnvoll. Es stellen sich naturgemäß eine Reihe von Fragen. Was muss ich beachten? Wie ist der Ablauf? Unterhalt? Kinder? Immobilie? Rentenansprüche? Kosten?

Trennung/Trennungsjahr

Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungsverfahrens, die nur durch gerichtlichen Beschluss möglich ist, ist regelmäßig der Ablauf des Trennungsjahres. In wenigen Ausnahmefällen (Härtefall) kann das Trennungsjahr abgekürzt werden.

Mit der Trennung sind insbesondere die Rechte an der ehelichen Wohnung, der Trennungs- und Kindesunterhalt und die Teilung des Hausrates vorläufig zu klären und zu regeln.

Scheidung

Ob eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden kann oder ein streitiges Scheidungsverfahren geführt werden muss, hängt davon ab, ob es im Rahmen der Trennung möglich war, über alle Scheidungsfolgen eine gütlichen Einigung, ggf. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, herbeizuführen. Dies betrifft insbesondere die eheliche Vermögensauseinandersetzung, den ehelichen Zugewinnausgleich und einen etwaigen nachehlelichen Ehegatteunterhaltsanspruch. Bei Bedarf kann es auch sinnvoll oder erforderlich sein, den Versorgungsausgleich zu regeln, mithin also den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

 

Gern berate ich Sie im Vorfeld einer Trennung und begleite Sie anwaltlich im Trennungjahr und im Scheidungsverfahren.

 

 

 

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