Sorgerecht und Umgangsrecht sind zentrale Themen des Familienrechts, die das Verhältnis der Eltern zu minderjährigen Kindern regeln. 

 

Sorgerecht bei Trennung und Scheidung

Bei Trennung bzw. Scheidung der Ehegatten verbleibt die elterliche Sorge für die ehelichen Kinder grundsätzlich bei Vater und Mutter gemeinsam. Beide Elternteile haben jedoch die Möglichkeit, für sich das alleinige Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, beim Familiengericht zu beantragen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn sich die Eltern bei Trennung nicht einvernehmlich auf den künftigen Aufenthalt der gemeinsamen Kinder einigen können.

Aktuell und auch in Zukunft kommt hierbei immer mehr dem sogenannten Wechselmodell Bedeutung im Rahmen der anwaltlichen Beratung und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu.

Sind die Eltern nicht in der Lage gemeinsame Entscheidungen für ein minderjähriges Kind zu treffen, kann das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht/Teile des Sorgerechts übertragen. Maßgend für die Entscheidung des Gerichts ist allein das Kindeswohl. Dies ist geprägt von verschiedenen Kriterien, wie Bindung an die Elterteile, soziales Umfeld etc. 

Bei kleineren Alltagsfragen entscheidet jedoch grundsätzlich derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält. Nur Entscheidungen vom erheblicher Bedeutung für das Kind müssen nach der Trennung der Eltern gemeinsam getroffen werden.

Umgangsrecht

Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und sowohl Vater als auch Mutter sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Leben die Eltern des minderjähriger Kinder getrennt, kann ein umgangsberechtigter Elternteil Umgangskontakte einfordern und dies notfalls auch mit Hilfe des Familiengerichts durchsetzen. Maßgebendes Kriterium ist auch hier das Kindeswohl.

 

Gern berät Sie Rechtsanwalt Rösemeier in alle rechtlichen Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und begleitet Sie bei der Herbeiführung einvernehmlicher Regelungen oder auch streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Rösemeier kann hier auf reiche Erfahrungen zurückgreifen.

 

Rechtsanwalt Rösemeier ist zudem seit September 2017 zertifizierter Verfahrensbeistand und vertritt in familiengerichtlichen Verfahren die Interessen der betroffenen und damit beteiligten Kinder.

 

 

 

 

 

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