Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht:
Mit dem Erbfall werden der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch kraft Gesetzes oder Testamentes Rechtsnachfolger des Erblkassers.
Sie brauchen Rat
- wie Sie feststellen können ob Sie eine Erbe annehmen oder ausschlagen sollen
- wie Sie eine Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft vornehmen können
- wie Sie
ein Testament sinnvoll gestalten
- wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen müssen, wenn Sie im Erbfall übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren
- und bei anderen erbrechtlichen Fragen
dann können Sie sich ratsuchend an mich wenden.